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   BGH, 24.03.2022 - 6 StR 14/22   

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https://dejure.org/2022,7791
BGH, 24.03.2022 - 6 StR 14/22 (https://dejure.org/2022,7791)
BGH, Entscheidung vom 24.03.2022 - 6 StR 14/22 (https://dejure.org/2022,7791)
BGH, Entscheidung vom 24. März 2022 - 6 StR 14/22 (https://dejure.org/2022,7791)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 29a Abs. 1 Nr. 1 BtMG
    Abgabe von Betäubungsmitteln und Überlassen zum unmittelbaren Verbrauch (Abgrenzung: Gewahrsamsübertragung)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 354 Abs. 1 StPO, § 29a Abs. 1 Nr. 1 BtMG, § 265 StPO, § 29a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 BtMG

  • Wolters Kluwer

    Verbrauchsüberlassung von Betäubungsmitteln an Jugendliche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verbrauchsüberlassung von Betäubungsmitteln an Jugendliche

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.09.1996 - 4 StR 173/96

    Besonderheiten beim Überlassen von Betäubungsmitteln an Minderjährige;

    Auszug aus BGH, 24.03.2022 - 6 StR 14/22
    An einer solchen fehlt es, wenn der Suchtstoff zum sofortigen Gebrauch an Ort und Stelle hingegeben wird; in dieser Konstellation ist vielmehr die Tatbestandsvariante des Überlassens zum unmittelbaren Verbrauch einschlägig (vgl. BGH, Beschluss vom 23. März 2021 - 3 StR 19/21, juris Rn. 8; Patzak in Patzak/Volkmer/Fabricius, BtMG, 10. Aufl., § 29 Rn. 1205; vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 12. September 1996 - 4 StR 173/96, NStZ 1997, 89, 90).
  • BGH, 23.03.2021 - 3 StR 19/21

    Abgabe von Betäubungsmitteln (Abgrenzung zum Überlassen zum unmittelbaren

    Auszug aus BGH, 24.03.2022 - 6 StR 14/22
    An einer solchen fehlt es, wenn der Suchtstoff zum sofortigen Gebrauch an Ort und Stelle hingegeben wird; in dieser Konstellation ist vielmehr die Tatbestandsvariante des Überlassens zum unmittelbaren Verbrauch einschlägig (vgl. BGH, Beschluss vom 23. März 2021 - 3 StR 19/21, juris Rn. 8; Patzak in Patzak/Volkmer/Fabricius, BtMG, 10. Aufl., § 29 Rn. 1205; vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 12. September 1996 - 4 StR 173/96, NStZ 1997, 89, 90).
  • BGH, 24.01.2024 - 3 StR 453/23

    Gesamtstrafenbildung - und die Anrechnung erbrachter Bewährungsleistungen

    An einer solchen fehlt es, wenn Betäubungsmittel - wie hier - zum sofortigen Gebrauch an Ort und Stelle hingegeben werden; in dieser Konstellation ist vielmehr der Tatbestand des Überlassens zum unmittelbaren Verbrauch gemäß § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Buchst. b Alternative 2 BtMG erfüllt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. März 2022 - 6 StR 14/22, juris Rn. 2; vom 8. Februar 2022 - 3 StR 458/21, BGHR BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 1 Verbrauchsüberlassung 1 Rn. 7; vom 23. März 2021 - 3 StR 19/21, NStZ 2022, 301 Rn. 8; Urteil vom 22. November 2016 - 1 StR 329/16, juris Rn. 23; Beschlüsse vom 14. April 2015 - 5 StR 109/15, NStZ-RR 2015, 218; vom 8. Juli 1998 - 3 StR 241/98, NStZ-RR 1998, 347; Patzak/Volkmer/Fabricius, BtMG, 10. Aufl., § 29 Rn. 830, 1205 ff.; MüKoStGB/Oglakcioglu, 4. Aufl., § 29 BtMG Rn. 842; Weber/Kornprobst/Maier, BtMG, 6. Aufl., § 29 Rn. 1542 f.).
  • BGH, 18.07.2023 - 2 StR 423/22

    Revision mit der Rüge der Verletzung materiellen Rechts bei der Verurteilung des

    In dieser Konstellation liegt die Tatbestandsvariante des Überlassens zum unmittelbaren Verbrauch an Minderjährige gemäß § 29a Abs. 1 Nr. 1 BtMG vor (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. März 2022 - 6 StR 14/22, juris, und vom 23. März 2021 - 3 StR 19/21, NStZ 2022, 301).
  • BGH, 14.12.2022 - 6 StR 403/22

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Subsidiarität der Abgabe von

    An einer solchen fehlt es, wenn das Betäubungsmittel - wie hier - zum sofortigen Gebrauch an Ort und Stelle hingegeben wird; in dieser Konstellation liegt vielmehr die Tatbestandsvariante des Überlassens zum unmittelbaren Verbrauch (§ 29a Abs. 1 Nr. 1 BtMG) vor (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. März 2022 - 6 StR 14/22; vom 23. März 2021 ? 3 StR 19/21, NStZ 2022, 301; BeckOK BtMG/Schmidt, 16. Edition, § 29a Rn. 5.2; ders. NJW 2022, 2964, 2967).
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